Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine Reform des Namensrechts in Kraft, die den Menschen mehr Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten bei der Namenswahl bietet. Die wichtigsten Änderungen umfassen folgende Punkte:

  1. Einführung von echten Doppelnamen für Ehepartner und deren Kinder: Ehepaare können nun einen gemeinsamen Doppelnamen aus den jeweiligen Nachnamen der Partner wählen. Dieser kann ebenfalls als Geburtsname für gemeinsame Kinder festgelegt werden. Das Einfügen eines Bindestrichs ist optional, aber die Anzahl der Namensbestandteile bleibt auf zwei begrenzt, um zu lange Namensketten zu vermeiden.
    Beispiel: Lisa Müller und Max Schmidt heiraten und wählen „Müller-Schmidt“ als gemeinsamen Namen. Ihre Kinder können dann ebenfalls den Namen „Müller-Schmidt“ tragen. Alternativ könnten sie sich für den Doppelnamen „Müller Schmidt“ ohne Bindestrich entscheiden.*
  2. Vereinfachte Namenswahl für Kinder bei Trennung und Stieffamilien: Nach einer Scheidung können Kinder leichter den geänderten Nachnamen des Elternteils übernehmen, bei dem sie hauptsächlich leben, was für minderjährige und volljährige Kinder gilt. Für Stiefkinder gibt es zudem eine Rückbenennungsoption, um nach einer Namensänderung zum ursprünglichen Nachnamen zurückzukehren.
    Beispiel: Marie hat nach der Scheidung ihrer Eltern den Nachnamen ihres Vaters angenommen, „Keller“. Als ihre Mutter erneut heiratet und den Nachnamen ihres neuen Partners, „Bauer“, annimmt, möchte Marie ebenfalls „Bauer“ heißen. Die Reform erlaubt ihr diesen Wechsel. Sollte Marie später wieder zum Nachnamen „Keller“ zurückkehren wollen, wäre dies als Rückbenennung möglich.*
  3. Anerkennung von traditionellen Namensformen ethnischer Minderheiten: Kulturelle Minderheiten wie die Sorben, Friesen und Dänen können ihre traditionellen Namensformen nutzen. So dürfen sorbische Frauen künftig Namensendungen wie „-owa“ oder „-ina“ offiziell an ihren Nachnamen anfügen.
    Beispiel: Die sorbische Frau Anna Nowak könnte künftig den Namen „Nowakowa“ verwenden, um die weibliche Endung der sorbischen Tradition widerzuspiegeln. Ebenso könnte ihre Tochter den Namen „Nowakina“ als Ausdruck der kulturellen Zugehörigkeit tragen.*
  4. Einmalige Umbenennung des Geburtsnamens für Erwachsene: Erwachsene haben die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen einmalig neu festzulegen. Sie können sich dafür entscheiden, einen Doppelnamen zu kürzen, den Nachnamen des anderen Elternteils zu wählen oder einen neuen Doppelnamen anzunehmen.
    Beispiel: Lukas Meyer-Huber, dessen Geburtsname ein Doppelname ist, kann sich entscheiden, fortan nur noch „Meyer“ zu heißen. Alternativ könnte er auch den Geburtsnamen seiner Mutter, „Schmidt“, annehmen oder „Meyer-Schmidt“ als neuen Doppelnamen wählen.*

Diese Reform modernisiert das Namensrecht und passt es an die vielfältigen familiären und kulturellen Realitäten der heutigen Gesellschaft an und trägt dem Gedanken der persönlichen Identität stärker Rechnung, sodass individuelle Namenswünsche besser berücksichtigt werden können.