Wenn ein Visumantrag bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) abgelehnt wurde, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Die Wahl der richtigen Strategie hängt von den Gründen der Ablehnung, den Erfolgsaussichten und der gewünschten Dauer des Verfahrens ab. Grundsätzlich stehen zwei Wege offen: die Remonstration und die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin. 

Remonstration – Einspruch gegen die Ablehnung

Die Remonstration ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem der Antragsteller die Entscheidung der Botschaft oder des Konsulats überprüfen lassen kann. Dabei handelt es sich um eine Art Widerspruchsverfahren.

Voraussetzungen und Fristen

Die Remonstration muss innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eingelegt werden.

Sie muss schriftlich erfolgen und in deutscher Sprache verfasst sein.

Der Antragsteller oder ein bevollmächtigter Vertreter (z. B. ein Anwalt) kann die Remonstration einlegen.

Inhalt der Remonstration

Die Remonstration sollte detailliert und begründet sein. Es ist ratsam, sich auf die Ablehnungsgründe zu beziehen und diese zu widerlegen.

Falls erforderlich, sollten zusätzliche Dokumente oder Nachweise eingereicht werden.

Eine sachliche und überzeugende Argumentation ist entscheidend.

Ablauf des Verfahrens

Die Botschaft oder das Konsulat prüft den Fall erneut und kann entweder dem Antragsteller zustimmen (und das Visum erteilen) oder die Ablehnung aufrechterhalten.

Falls die Ablehnung aufrechterhalten wird, erhält der Antragsteller eine sogenannte Remonstrationsablehnung, die mit einer Begründung versehen ist.

Vorteile der Remonstration

Kostenlos (keine Gerichts- oder Anwaltskosten, außer man beauftragt einen Anwalt).

Schneller als ein Gerichtsverfahren.

Möglichkeit zur Vorlage neuer Beweismittel.

Nachteile der Remonstration

Die Entscheidung liegt wieder bei derselben Behörde, die das Visum bereits abgelehnt hat. 

Es gibt keine Garantie, dass das Visum nach der Remonstration erteilt wird.

Falls die Remonstration erfolglos bleibt, ergeht ein Bescheid, der durch  Klage beim Verwaltungsgericht Berlin angefochten werden kann. Wir machen ständig diese Verfahren in Berlin und versuchen in kritischen Fällen durch Eilanträge schnelle Entscheidungen zu erzielen.  

Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin

Falls die Remonstration keinen Erfolg hatte oder direkt umgangen werden soll, kann also der Antragsteller Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Dieses Gericht ist das zuständige Gericht für alle Visumssachen im Ausland.

Voraussetzungen und Fristen

Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Remonstrationsablehnung.

Die Klage muss schriftlich eingereicht und begründet werden.

Inhalt der Klage

Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt.

Der Kläger muss darlegen, warum die Ablehnung rechtswidrig war und warum ein Anspruch auf das Visum besteht. Beweise (z. B. zusätzliche Unterlagen) können vorgelegt werden.

Ablauf des Verfahrens

Das Verwaltungsgericht prüft die Sach- und Rechtslage unabhängig von der Botschaft.

Es kann zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Falls das Gericht zugunsten des Antragstellers entscheidet, muss das Visum erteilt werden.

Vorteile der Klage

Unabhängige gerichtliche Überprüfung der Ablehnung.

Höhere Erfolgsaussichten als eine zweite Entscheidung durch die Botschaft.

Möglichkeit der gerichtlichen Feststellung, dass das Visum erteilt werden muss.

Nachteile der Klage

Gerichtsgebühren (die je nach Streitwert variieren).

Längere Verfahrensdauer (mehrere Monate bis zu einem Jahr).

Anwaltspflicht besteht zwar nicht, aber ein Anwalt ist empfehlenswert. 

Strategieempfehlung

Die Wahl zwischen Remonstration und Klage hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Bei formalen Ablehnungsgründen (z. B. fehlende Unterlagen oder Nachweise):

Eine Remonstration ist sinnvoll, wenn neue Beweismittel vorgelegt werden können. Oftmals fehlen z.B. ärztliche Atteste, die aussagekräftig sind und dann präsentiert werden können. 

Falls die Remonstration abgelehnt wird, kann danach immer noch Klage erhoben werden. Insofern verschlechtert die Remonstration die Möglichkeit einer Klage nicht. 

Bei offenkundig rechtswidriger Ablehnung (z. B. falsche Rechtsauslegung oder Willkür der Behörde): Direkt eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin einreichen, um eine unabhängige Entscheidung zu erhalten.

Bei dringendem Visumsbedarf (z. B. Familiennachzug oder dringende Geschäftsreisen, insbesondere auch im Fall von Krankheitsgründen: 

Nicht jede Erkrankung rechtfertigt automatisch einen Familiennachzug. Entscheidend sind: Schwere chronische oder lebensbedrohliche Erkrankungen
(z. B. Krebs, schwere Herzkrankheiten, neurologische Erkrankungen wie ALS oder MS). Psychische Erkrankungen, wenn sie eine besondere Betreuung durch Familienangehörige erfordern (z. B. schwere Depressionen, Schizophrenie mit akuter Suizidgefahr) Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit, wenn die notwendige Versorgung nur durch ein Familienmitglied gewährleistet werden kann(z. B. bei schwerer Demenz, Querschnittslähmung).
Wichtig: Die bloße Existenz einer Erkrankung reicht nicht aus – es muss nachgewiesen werden, dass eine Betreuung nur durch bestimmte Familienangehörige möglich ist und nicht anderweitig sichergestellt werden kann (z. B. durch Pflegepersonal oder medizinische Einrichtungen).

Falls eine schnelle Entscheidung nötig ist, kann neben der Klage auch ein Eilantrag gestellt werden, um die Entscheidung zu beschleunigen.

Bei langer Verfahrensdauer und niedrigen Erfolgsaussichten: Falls das Verfahren voraussichtlich zu lange dauert und die Erfolgschancen gering sind, kann es ratsam sein, einen neuen Antrag mit besseren Unterlagen zu stellen. 

Fazit

Die Remonstration ist ein sinnvoller erster Schritt, wenn neue Beweise vorliegen oder die Ablehnung leicht widerlegt werden kann. Andernfalls führt dieser Verfahrensschritt nur zu einer Verzögerung. 

Falls die Remonstration scheitert oder die Ablehnung offensichtlich rechtswidrig ist, sollte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin in Betracht gezogen werden.