Kontakt

Die Erfahrung zeigt:

Je früher Sie kommen, desto besser lassen sich Ihre Interessen vertreten. Da unterscheiden sich Anwälte von Ärzten nicht allzu sehr. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, die Anwälte wären in erster Linie daran interessiert, Fälle in den Prozess zu treiben. Oft lassen sich Probleme außerprozessual lösen. Wir sondieren immer die Möglichkeiten, die auf dem effektivsten Weg zu guten Lösungen führen.

Die Vorstellung von der Prozessfreudigkeit der Anwälte ist schon deshalb unrichtig, weil die Gebührenordnung der Rechtsanwälte außergerichtliche Vergleiche besonders honoriert. Entscheidend ist zudem, dass Mandanten zufriedener sind, wenn es nicht zu langen, mitunter mehrjährigen Prozessen kommt, sondern sich Lösungen für ihre Probleme zeitnah abzeichnen.

Wir arbeiten selbstverständlich so, dass wir hoffen, dass Sie sich auch in Zukunft vertrauensvoll an uns wenden.

 

Zur möglichen Vorgehensweise:

Schildern Sie uns Ihr Problem per Email. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen die weitere Vorgehensweise mit. Je nach Fallkonstellation kann eine Email-Beratung oder ein Telefongespräch bereits ausreichend sein.

Um Missverständnissen vorzubeugen, teilen wir Ihnen zuvor den jeweiligen Kostenrahmen mit.

Dabei sollten Sie bedenken, dass sich Beratungsangelegenheiten mitunter mit einem Kostenaufwand von unter 100 € erledigen lassen. Beratungsangelegenheiten schließen aber keine Verhandlungen mit der Gegenseite ein. Sollte das aber nötig sein, sind die Beratungskosten nicht verloren, sondern werden voll als Vorschuss auf die Vertretungstätigkeit angerechnet, wenn noch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten besteht.

Wir weisen aber darauf hin, dass wir einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten nehmen dürfen und müssen, da leider immer wieder einige Mandanten Rechnungen nach Beratung nicht oder erst nach Mahnungen ausgleichen.

Sollte in dringenden Fällen eine schriftliche Bevollmächtigung nötig sein und Sie nicht zuvor in unserer Kanzlei erscheinen können, wählen Sie unten stehendes Vollmachtsformular und drucken Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie und senden Sie die Vollmacht per Post oder Fax (0228/65 85 28) an uns zurück.

Allgemeine Prozessvollmacht