Ehe- und Familienrecht

Wir vertreten seit Anbeginn unserer Kanzleitätigkeit zahlreiche Mandanten auf den diversen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, also bei Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der Ehewohnung bzw. Grundstücke etc.

Auch familienrechtliche Probleme aus dem internationalen Privatrecht, wenn also Bezüge zu fremden Rechtsordnungen, etwa europäischen oder türkischen (Speziell zur Scheidung nach türkischem Recht) Regelungen zu klären waren, haben wir in vielfältigen Konstellationen behandelt.

Vielleicht mehr als jede andere Rechtsmaterie ist das Ehe- und Familienrecht für Mandanten eine existenzielle Frage. Insbesondere die Verquickung von drängenden Rechtsfragen und oft schwerer emotionaler Betroffenheit bereitet hier Mandanten besondere Probleme. Anwälte produzieren in solchen Fällen auch schon mal vermeidbaren Ärger. Denn für einige Hundert Euro mehr oder weniger werden oft Streitigkeiten entfacht, die nur Verlierer kennen. Prozesse sind nicht der geeignete Ort, wo man das präsentiert, was man dem Ehepartner schon immer sagen wollte.

Die Kunst solcher Auseinandersetzungen besteht darin zu erkennen, welche Einigungsmöglichkeiten bestehen. Vor allem suchen wir Regelungen, die über Jahre, wenn nicht die gesamte Restlebenszeit tragen sollen.

Wir behandeln Ihre Probleme vertraulich und suchen nicht nur nach juristischen, sondern auch menschlich verträglichen Lösungen. Insofern können wir Ihnen auch die gesetzlich vorausgesetzte Garantie geben, dass wir keine Prozesse vom „Zaun brechen“, sondern immer nach der effizientesten Lösung suchen.

 

Interessengerechte Lösungen in jeder Phase des Verfahrens

Eine gute Ehe ist von zwei Dingen abhängig„, lesen wir in einer Hochzeitsanzeige: „Erstens den richtigen Menschen zu finden und zweitens der richtige Mensch zu sein.“ Scheinbar wird die Begegnung zweier „richtiger“ Menschen in den gegenwärtigen Gesellschaften seltener. Die Familie ist eine den Scheidungszahlen zufolge nur noch bedingt belastbare Institution geworden. Das ruft Anwälte auf den Plan.

Wir versuchen hier Lösungen zu finden, die dieser Ausnahmesituation in besonderem Maße gerecht werden. Zwar bieten wir keine Mediation an, weil wir auf einvernehmliche Regelungen zielen. Wir sind bei einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseite darauf bedacht, mandantengerecht zu verhandeln, ohne das bestehende Streitpotenzial noch weiter zu vergrößern. Wir versuchen uns auch in die emotionale Betroffenheit des Mandanten einzufühlen, weil zwischen den rechtlichen und psychischen Momenten eines Scheidungsverfahrens mitunter komplexe Beziehungen bestehen.

Dabei kontaktieren wir in Ihrem Interesse auch unmittelbar die Gegenseite, um das Konfliktpotenzial von vorneherein zu vermindern. Sollten Sie z.B. daran interessiert sein, eine Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem Ehegatten zu treffen, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, die im Zweifel auch keinen höheren Befriedigungseffekt vermitteln, sind wir gerne behilflich.

Übrigens: Einverständliche Scheidungen sind regelmäßig billiger und lassen sich auch, wenn die Voraussetzungen – insbesondere die Trennungszeit – vorliegen, sehr zügig durchführen.

 

Schnelle Scheidung – Scheidung online

Was heißt eigentlich Scheidung online? Eine Online-Scheidung ist eine Scheidung, die den Mandanten in die Lage versetzt, die wesentlichen Verfahrensabläufe ohne großen Aufwand zu erledigen und den Kontakt mit Anwalt und Gericht zu einer einfachen Angelegenheit macht.

Wenn es also schnell gehen soll, füllen Sie einfach unseren Mandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung in Ehe- und Familiensachen aus, senden Sie uns eine Vollmacht und mindestens die Kopie der Heiratsurkunde und wir können sofort den Antrag bei Gericht stellen, ohne dass Sie überhaupt einen Schritt in unsere Kanzlei machen müssen.

Allgemeine ProzessvollmachtMandantenerhebungsbogen Ehescheidung/Trennung

Selbstverständlich können Sie auch gerne bei uns persönlich erscheinen, wenn Sie Fragen haben, die Sie nicht per Telefon oder E-Mail erörtern wollen. Wir können Scheidungsverfahren im Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Sie betreiben. Allerdings müssen natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Scheidung ist dann am Einfachsten, wenn sich die Eheleute einig sind und bereits ein Jahr getrennt leben. Doch auch wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen sollten, heißt das nicht in jedem Fall, dass Sie deswegen zwingend warten müssen.

Wir führen dann – wenn Sie uns die genannten Unterlagen zugeschickt haben, das Verfahren durch. Das Gericht wird, wenn es die Information über die Versorgungssituation (Rentenanwartschaften etc.) hat, einen Termin bestimmen. Dann allerdings müssen Sie bei Gericht erscheinen. Das ist aber in den meisten Fällen dieser Art oft eine Formalie, die mitunter ohne größeren Aufwand erledigt sein kann.