Einbürgerung – Novelle – Vereinfachte Voraussetzungen 

Einbürgerungsfälle machen wir erfolgreich seit vielen Jahren. Wer gut integriert ist, kann nun noch schneller den deutschen Pass erhalten. 

Mit dem Gesetz „zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ verändern sich zahlreiche Umstände der Einbürgerung maßgeblich. Früher musste man sich 8 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhalten, um die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu können. Jetzt sind es nur noch 5 Jahre bzw. 3 Jahre bei besonderen Integrationsleistungen. Dazu zählen gute Sprachkenntnisse, ein ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf. 

Diese Änderungen erleichtern vielen Menschen, die in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben, den Zugang zu einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft. 

Die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft ermöglicht es Antragstellern zugleich, die Bindungen zu ihrem jeweiligen Herkunftsland zu erhalten. Besonders für Menschen aus Ländern, in denen die Aufgabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann, ist dies eine bedeutende Erleichterung der Neuregelung. Früher musste dann der Nachweis erbracht werden, dass die Aufgabe nicht möglich ist oder unverhältnismäßig schwierig. 

Schutz vor vermögens- oder erbrechtlichen Folgen im Heimatland 

Die doppelte Staatsbürgerschaft kann auch einen indirekten Vorteil für das Vermögen von Antragstellern haben, die im Heimatland andernfalls Schwierigkeiten haben könnten, ihr Eigentum zu verwalten oder zu veräußern. Indem sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die ursprüngliche beibehalten, minimiert sich das Risiko, schlimmstenfalls sogar enteignet oder vermögenstechnisch schlechter gestellt zu werden. Die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft hat auch – unter Umständen – Effekte auf erbrechtliche Probleme, die andernfalls im Heimatland entstehen könnten. Die Antragsteller behalten damit ohne zusätzliche Verfahren oder besondere Nachweise erbrechtliche Ansprüche im Heimatland. 

Visafreiheit  

Ein weiterer (mittelbarer) Vorteil der doppelten Staatsbürgerschaft ist die erleichterte Reisemöglichkeit, die mit deutschen Reisepässen in besonderer Weise eröffnet wird, wie der Ländervergleich erweist.  

Deutsche Staatsangehörigkeit für Kinder

Darüber hinaus verbindet sich mit dem neuen Gesetz die Staatsangehörigkeit von Geburt an. Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat.  

Sprachkenntnisse 

Wer ein C1-Sprachzertifikat nachweist, kann bereits nach 3 Jahren eingebürgert zu werden. Zusätzlich ist eine ehrenamtliche Betätigung erforderlich, um nach diesem Zeitraum in Deutschland eingebürgert werden zu können.

Lebensunterhalt

Der Nachweis eines gesicherten Lebensunterhalts ist weiterhin Voraussetzung  für die Einbürgerung. Antragsteller müssen ohne staatliche Unterstützung wie zum Beispiel vom Jobcenter bestreiten können, zeigen sie ihre Unabhängigkeit und ihr Engagement, als vollwertige Mitglieder zur Gemeinschaft beizutragen. Besondere Regelungen und Härtefallklauseln berücksichtigen Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Anforderungen unter üblichen Umständen zu erfüllen. Dies können ältere Menschen, langjährige Einwohner, oder Personen mit besonderen Herausforderungen sein.  

Bekenntnis zum Grundgesetz

Die freiheitliche demokratische Grundordnung als Kern der Verfassung und Gestaltungsprinzip des gesellschaftlichen Zusammenlebens wird durch das neue Gesetz stärker fokussiert. Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz unterstreichen die Bedeutung dieses Grundprinzips, insbesondere im Kontext der Einbürgerung. 

Mit der Einführung des Satzes in § 10 Absatz 1 Satz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes wird festgelegt, dass Handlungen oder Äußerungen, die antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Motive aufweisen, im direkten Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte bilden den Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Missachtung dieser Rechte, etwa durch antisemitische oder rassistische Diskriminierung, stellt somit eine Verletzung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung dar. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, diese Prinzipien zu stärken und sichtbar zu machen, dass Personen, die solche menschenverachtenden Einstellungen vertreten, keinen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland haben.

Im Einbürgerungs­verfahren wird überprüft, ob Bewerber die Menschenwürdegarantie  anerkennen und ein inhaltlich korrektes Bekenntnis ablegen. Verlangt wird ein Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für das nationalsozialistische Unrecht und den Folgen. Dazu schließt ein, jüdisches Leben zu schützen und sich zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges zu bekennen. Wer antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen begeht, wird nicht einbürgert. Sollten Indizien vorliegen, die auf eine menschenverachtende Einstellung des Einbürgerungsbewerbers hindeuten, wird in einem ergänzenden Gespräch sichergestellt, dass das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung tatsächlich realisiert wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind.

Entzug der Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit, einmal verliehen, ist kein irreveribles Recht und kann unter bestimmten Umständen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren rückgängig gemacht werden. Insbesondere wenn die Einbürgerung aufgrund von betrügerischem Verhalten wie arglistiger Täuschung oder falschen Angaben, erfolgte, kann sie widerrufen werden. Mit den jüngsten gesetzlichen Änderungen wird diese Regelung erweitert: Nun können auch falsche Aussagen bezüglich des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ein Kernprinzip des deutschen Staates, zur Annullierung der Staatsbürgerschaft führen.   

Eine weitere und sehr folgenreiche Neuerung ist die Anerkennung und Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft. Das vormalige Beibehaltungsverfahren für Deutsche, die eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben, entfällt. 

Wie geht man vor?

Einbürgerungsverfahren laufen nicht ohne bürokratischen Aufwand ab. Gerade Dokumente aus den Heimatländern, beglaubigt, mit Apostille etc. können aufwendig zu beschaffen sein, sodass das Verfahren nicht vorankommt. Auch die Nachweise über Sprachkenntnisse, Einkommen und Wohnverhältnisse sollten präzise erstellt werden, um nicht zusätzliche Verzögerungen zu riskieren. Zu früh gestellte Anträge können von einigen Einbürgerungsbehörden abgelehnt werden, mit der Begründung, dass das neue Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist und daher die gesetzlichen Voraussetzungen noch nicht vorliegen. Eine vorzeitige Bearbeitung sei wegen der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen leider nicht möglich, ist auf einigen Websites der Behörden zu lesen. 

Wir helfen Ihnen gerne dabei, die Anträge zu stellen und die Behörden unmittelbar zu kontaktieren.

Ihre Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm