Rechtsschutzversicherung – Prozessfinanzierer

Ohne Rechtsschutz ist man ein „halber Mensch“ – es sei denn, man hat viel Geld zum Prozessieren, gibt immer nach oder gewinnt ohnehin jeden Prozess. Mit anderen Worten: Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, spätestens dann werden Sie zu „Anwalts Liebling“. Allerdings ist eine Rechtsschutzversicherung auch längst keine Garantie für sämtliche Lebenslagen. „Familienrechtsschutz“ heißt nicht, dass familienrechtliche Fälle vom Rechtsschutz übernommen werden, sondern lediglich dass auch neben dem Vertragsschließenden seine Familienmitglieder in den Schutzbereich der Versicherung einbezogen werden. Es gibt viele Bereiche, die ausgeschlossen sind, was z.B. immer wieder Mandanten bei Deckungsanfragen wg. Filesharing und ähnlichen urheberrechtlichen Problemen erleben.

„Familienrechtliche“ Hilfe gibt es regelmäßig nur für eine (Erst)Beratung, keineswegs aber für die mitunter hohen Kosten bei Scheidungen mit den diversen Verbund- oder Folgeangelegenheiten wie Zugewinnausgleich, Unterhalt oder Hausrat. Rechtsschutzversicherungen helfen auch bei erbrechtlichen Vertretungen nicht und sind im Bereich von verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten auch nur sehr beschränkt nützlich. Für urheberrechtliche Angelegenheiten – also etwa den verbotenen Musikdownload – erteilt die RS-Versicherung keine Deckungszusage.

Ausländerrechtliche Angelegenheiten sind übrigens genau so wenig wie Einbürgerungsangelegenheiten vom Rechtsschutz abgedeckt.

Vor allem im zivilrechtlichen Bereich – also etwa bei Kauf- und Arbeitsverträgen oder Kündigungsschutzklagen – kann man sich auf Rechtsschutzversicherungen aber regelmäßig verlassen. Je höher allerdings der Gegenstandswert einer Angelegenheit ist, desto kritischer reagieren die Versicherungen mitunter.

Die Auseinandersetzung mit der Versicherung sollte nicht aufwändiger als die Fallbehandlung selbst sein. Wir berechnen für eine einmalige Anfrage – also die Einholung der Deckungszusage – nichts. Sollte es notwendig sein, hier mehr Aufwand zu treiben, behalten wir uns vor, diese Kosten dem Mandanten in Rechnung zu stellen. Denn es gibt Rechtsschutzversicherungen, die hohen Erklärungsbedarf haben.

Typisch ist z. B. ein Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Wohnungs-Rechtsschutz.

Der Versicherungsschutz besteht dann

  • für den privaten Lebensbereich
  • im beruflichen Lebensbereich als Arbeitnehmer
  • im Verkehrsbereich für alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers. Weiterhin als Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer und als Fahrer fremder Fahrzeuge. Alle berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande erhalten ebenfalls Versicherungsschutz
  • als Mieter oder Eigentümer der selbst bewohnten Wohneinheit (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung).

Der Versicherungsschutz bezieht sich entweder

  • nur auf Sie als Versicherungsnehmer (Single = Personen, die in einem Ein-Personen-Haushalt leben) oder
  • auf Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Ehe- oder in häuslicher Gemeinschaft wohnenden Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sowie unter bestimmten Voraussetzungen die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Zu den mitversicherten Kindern zählen auch Adoptiv- und Stiefkinder. Die genannten volljährigen Kinder sind im Verkehrs-Rechtsschutz mit ihren eigenen Fahrzeugen mitversichert, wenn innerhalb eines Monats nach Schadenmeldung eine eigene Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird.

Denken Sie also daran, Ihre Wohnung oder Hausgrundstück und Ihr Auto auch zu versichern. Mietstreitigkeiten wie etwa eine Räumungsklage können teuer werden. Die Versicherungen schnüren ihre Pakete oft unterschiedlich und Details können dabei wichtig werden. Bei einem Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sollte man darauf achten, dass die Androhung von Kündigung, Verhandlungen von Aufhebungsvereinbarungen bei ernstlicher Kündigungsabsicht des Arbeitgebers und nicht erst die Kündigung zum versicherten Risiko gehören.

 

Rechtsschutz in Ehesachen

Übrigens bietet eine Rechtsschutzversicherung auch einen Scheidungsrechtsschutz und einen Rechtsschutz in Unterhaltssachen an. Allerdings ist die Karenzzeit mit drei Jahren relativ lang und die Selbstbeteiligung von 500 Euro auch nicht ganz geringfügig. Wer allerdings weiß, dass er sich ohnehin mal scheiden lässt wie etwa diverse Hollywood-Größen oder aufgrund durchkalkulierter Lebensplanung mag einen solchen Vertrag abschließen.

 

Telepolis: „Rechtsschutzversicherung gegen Betrug bei Online-Geschäften“

Wolf-Dieter Roth 13.07.2006

„Internet-Rechtsschutz“ von AOL und ARAG soll zumindest die kleinen Kümmernisse lindern.

Auf eine Rechtsschutzversicherung, die die immensen Risiken im Internet bis in Millionenhöhe absichert, wenn man auf Ebay die falschen CDs verkauft, die falsche E-Mail-Adresse nutzt oder für seine Grillparty den falschen Stadtplan ins Netz gestellt hat, werden wir auch weiter vergeblich hoffen – nein, die wirklich großen Risiken, die Menschen ruinieren können, die will selbstverständlich keine Versicherung abdecken. Aber zumindest gegen die kleinen Gaunereien beim Online-Kauf, die zwar längst nicht so katastrophale Auswirkungen haben, da man bei ihnen maximal das eingesetzte Geld verlieren kann, was im Einzelfall aber auch sehr ärgerlich sein können, kann man sich nun rechtsschutzversichern.

 

Stichentscheid

§ 18 Prüfung der Erfolgsaussichten

(1) Ist die RS-Versicherung der Auffassung, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, mutwillig erscheint oder in grobem Missverhältnis zu dem angestrebten Erfolg steht, kann sie ihre Leistungspflicht verneinen. Dies hat sie dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen. Wird dem Versicherungsnehmer die Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechtes vorgeworfen, prüft die

(2) Hat die RS-Versicherung ihre Leistungspflicht gemäß Absatz 1 verneint und stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der

(3) Die RS-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen der der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Absatz 2 abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der von der

 

Prozessfinanzierer

Eine letzte Chance, wenn Sie gute Karten, aber kein Geld haben, sind sog. Prozessfinanzierer. Die finanzieren, wenn die Aussichten gut sind, den kompletten Prozess. Wenn man gewinnt, verlangen sie allerdings die Hälfte oder einen prozentualen Anteil. Es geht also ausschließlich um Geldforderungen und der Streitwert muss regelmäßig 50.000 € aufwärts betragen.

Es gibt allerdings inzwischen auch Anbieter, die 10.000 € akzeptieren sollen und einen Anbieter, der angeblich keine Untergrenze hat. Wenn Sie einen solchen „von vorneherein gewonnenen Prozess führen möchten, aber partout kein Geld haben, sollten Sie über diese Form der Prozessfinanzierung nachdenken. Faustregel für einen solchen Prozessfinanzierungstypus wäre: „Wie soll ich den Prozess verlieren?“ Und dieser Eindruck sollte sich Fachleuten wie Profis bei kursorischer Lektüre gleichermaßen aufdrängen.

 

Welche Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen?

Selbstverständlich keine, da das nicht in unsere Zuständigkeit fällt, wir keinerlei Verträge mit diesen Versicherungen haben und wir auch nicht zur Stiftung „Warentest“ gehören. Sie sollten beim Abschluss einer Versicherung weniger auf „einen Euro mehr oder weniger“ achten als auf die Frage, dass Ihr Paket, also etwa im Blick auf Miet- und Verkehrsrechtsschutz – wenn Sie es denn brauchen – gut geschnürt ist. Unsere Erfahrungen mit diversen Anbietern sind sehr unterschiedlich und vor allem beobachten wir, dass die Risikobetrachtungen auch bei der jeweiligen Versicherung im Laufe der Jahre wechseln und von einer mehr oder minder komplexen Versicherungsmathematik abhängig sein dürfte.