Fristen – Beibehaltungsgenehmigung

Sollte die Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, gibt es eine Frist von 2 Jahren, in der die fremde Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen erworben werden kann. Sollte die Frist nicht ausreichen, muss ein neuer Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig gestellt werden. Die Beibehaltungsgenehmigung ist also für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht nach Auskunft des Bundesverwaltungsamt die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung müssen selbstverständlich auch dann vorliegen.

Schließlich empfiehlt das Bundesverwaltungsamt: „Die erteilte Beibehaltungsgenehmigung dient auch nach Ablauf der Gültigkeit als Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht verloren ging. Daher sollten Sie die Beibehaltungsurkunde gut verwahren. Sie kann auch für künftige Generationen als Nachweis nötig sein.“

Formalia

Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bei Antragserwerb der us-amerikanischen Staatsangehörigkeit setzt voraus, dass ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung gestellt wird. Der Antrag ist, wenn sich der Antragsteller im Ausland aufhält, über die zuständige Auslandsvertretung (Botschaft oder zuständiges Konsulat) zu stellen. In den Vereinigten Staaten haben wir mit den Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland in Atlanta (GA), Boston (MA), Chicago (IL), Houston (TX), Los Angeles (CA), Miami (FL), New York, (NY) und San Francisco (CA) zu tun gehabt und kennen die typische Verwaltungspraxis. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Entscheidung weitergeleitet.

Sofern Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Inland haben, sind die jeweiligen Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Das kann etwa eine Bezirksregierung sein, der man den Antrag über die Wohnortbehörde vermittelt oder direkt ihr vorlegt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Wichtig: Sowohl Antragstellung als auch Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung müssen vor dem Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft erfolgen, da ansonsten der Erwerb ohne vorherige Genehmigung gemäß § 25 Abs. 1 StAG den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

Für die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind Nachweise bzw. die Glaubhaftmachung fortbestehender Bindungen an Deutschland erforderlich. Weiterhin – siehe oben – müssen die Gründe genannt werden, warum man US-Bürger werden will.

Dem Antrag sind Kopien des Reisespasses und der z.B. Permanent Resident Card beizulegen.

Die Kosten der Beibehaltungsgenehmigung betragen € 255,- (Minderjährige € 51,-). Auch bei Ablehnung des Antrages können Gebühren in einer Höhe von bis zu € 191,- festgesetzt werden.

Beibehaltungsgenehmigung Einbürgerung Fristen – Beibehaltungsgenehmigung

Sollte die Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, gibt es eine Frist von 2 Jahren, in der die fremde Staatsangehörigkeit ohne Verlust der deutschen erworben werden kann. Sollte die Frist nicht ausreichen, muss ein neuer Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig gestellt werden. Die Beibehaltungsgenehmigung ist also für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Ausstellung der Urkunde gültig. Sie wird wirksam mit Bekanntgabe an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten. Wird die fremde Staatsangehörigkeit vor Bekanntgabe oder nach Ablauf der Frist erworben, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren. Ist absehbar, dass die fremde Staatsangehörigkeit nicht innerhalb der Gültigkeitsfrist erworben werden kann, besteht nach Auskunft des Bundesverwaltungsamt die Möglichkeit, eine neue Urkunde zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung müssen selbstverständlich auch dann vorliegen.

Schließlich empfiehlt das Bundesverwaltungsamt: „Die erteilte Beibehaltungsgenehmigung dient auch nach Ablauf der Gültigkeit als Nachweis, dass die deutsche Staatsangehörigkeit trotz Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit nicht verloren ging. Daher sollten Sie die Beibehaltungsurkunde gut verwahren. Sie kann auch für künftige Generationen als Nachweis nötig sein.“

Anschrift: Bundesverwaltungsamt – 50728 Köln

Wir haben mit sehr viel Generalkonsulaten der Bundesrepublik Deutschland in diesen Fällen zu tun und kennen insbesondere die Bearbeitung in den USA sehr gut. Mit dem Bundesverwaltungsamt in Köln haben wir ständig zu tun, sodass wir die Entscheider in ihrer Tätigkeit gut einschätzen können.

Rechtsanwalt Dr. Palm