1. Anerkennung der Namensänderung nach ausländischem Recht
- Eine per Deed Poll vorgenommene Namensänderung wird als privatrechtlicher Akt des britischen Rechts betrachtet.
- Um in Deutschland wirksam zu sein, muss diese Namensänderung nachgewiesen und von den deutschen Behörden anerkannt werden. Dies erfolgt im Rahmen der Anwendung von Art. 48 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch), das regelt, welches Namensrecht anzuwenden ist.
2. Prüfung der Wirksamkeit durch die deutsche Botschaft oder das Standesamt
- Sie müssen die Deed Poll-Dokumente und die beglaubigte Übersetzung vorlegen.
- Es wird geprüft, ob die Namensänderung den Vorschriften des britischen Rechts entspricht und in Deutschland mit den Grundprinzipien des Namensrechts vereinbar ist.
3. Antrag auf Berichtigung des Personenstandsregisters
- Die Anerkennung der Namensänderung erfolgt häufig durch einen Antrag auf Berichtigung des Personenstandsregisters bei dem Standesamt, das Ihren Geburts- oder Familienstandseintrag führt.
- Zuständig ist das Standesamt, bei dem Ihre Geburtsurkunde oder Ihr Familienbuch geführt wird.
4. Genehmigung der Namensänderung nach deutschem Recht
- Deutsche Behörden überprüfen, ob die Namensänderung gegen zwingendes deutsches Recht oder öffentliche Ordnung (sogenannter ordre public) verstößt.
- Falls keine Einwände bestehen, wird die Namensänderung ins deutsche Register eingetragen, und Sie können den Namen auch in Deutschland führen.
5. Erforderliche Unterlagen
- Original des Deed Poll und beglaubigte Übersetzung.
- Geburtsurkunde oder Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit.
- Nachweise zur Einhaltung des britischen Namensänderungsverfahrens.
6. Mögliche Herausforderungen
- Deutsche Behörden können in Ausnahmefällen die Anerkennung verweigern, wenn die Namensänderung als Umgehung des deutschen Rechts betrachtet wird.
- Es ist hilfreich, einen Anwalt oder Experten für internationales Namensrecht hinzuzuziehen, falls Komplikationen auftreten.
Falls Sie diesen Weg planen, kann eine erste Anlaufstelle die deutsche Botschaft in Großbritannien sein, die Ihnen weitere Hinweise zu den erforderlichen Schritten geben kann
Wichtiges Thema: Ordre public
Bei der Prüfung, ob eine Namensänderung durch einen Deed Poll mit deutschem ordre public vereinbar ist, könnten deutsche Behörden folgende Beispiele als problematisch ansehen:
- Namen mit anstößigem oder beleidigendem Charakter:
Wenn der neue Name gegen die guten Sitten verstößt oder anstößig ist, wie etwa beleidigende Begriffe oder Schimpfwörter. Beispiel: Ein Antragsteller ändert seinen Nachnamen zu „Krimineller“. - Vermischung von Vor- und Nachnamen:
Eine Änderung, die gegen das deutsche Namensrecht verstößt, indem z. B. Vor- und Nachnamen vermischt werden. Beispiel: Jemand benennt sich vollständig in „Karl-Peter“ ohne Unterscheidung zwischen Vor- und Nachnamen. - Unzulässige Adelstitel:
Wenn ein deutscher Staatsbürger versucht, durch einen Deed Poll einen Adelstitel zu übernehmen, der im deutschen Recht keine Gültigkeit hat. Beispiel: Änderung zu „Graf von Hohenstein“. - Ungewöhnlich lange oder schwer aussprechbare Namen:
Namen, die unzumutbar lang oder kompliziert sind und somit gegen das Interesse der Allgemeinheit verstoßen könnten. Beispiel: Ein Name, der aus 50 Buchstaben besteht. - Namen, die zu Täuschungszwecken gewählt wurden:
Etwa eine Namensänderung, die den Eindruck erwecken könnte, der Antragsteller habe eine bestimmte gesellschaftliche Stellung oder Zugehörigkeit. Beispiel: Jemand nennt sich „Dr. Med Müller“, ohne eine medizinische Ausbildung zu haben. - Annahme eines berühmten Namens ohne Verbindung:
Namen, die zu Verwechslungen mit bekannten Persönlichkeiten führen könnten. Beispiel: Änderung zu „Angela Merkel“ oder „Elon Musk“ ohne entsprechende familiäre oder rechtliche Verbindung. - Religiöse oder kulturelle Bedenken:
Namen, die in bestimmten religiösen oder kulturellen Kontexten als unangemessen oder respektlos empfunden werden könnten. Beispiel: Verwendung von heiligen oder religiösen Begriffen als Namen wie „Jesus Christus Müller“. - Änderungen, die die Familienzusammengehörigkeit stören:
Wenn eine Namensänderung gegen das deutsche Interesse an der Einheit der Familiennamen verstößt, z. B. wenn ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen Elternteils den Nachnamen eines Kindes ändert. - Bedeutungsänderung durch Übersetzung:
Wenn ein Name so geändert wird, dass er in der Übersetzung eine anstößige oder beleidigende Bedeutung erhält. Beispiel: Der Name „Schneider“ wird zu „Slasher“. - Gefährdung öffentlicher Sicherheit oder Ordnung:
Falls ein Name gewählt wird, der Verwirrung stiften oder zu Missverständnissen führen könnte, etwa durch Ähnlichkeit zu offiziellen Institutionen. Beispiel: Änderung zu „Polizei Müller“.
In der Regel verlangen deutsche Behörden, dass der geänderte Name durch einen Deed Poll tatsächlich für eine gewisse Zeit geführt wurde, bevor dieser in Deutschland anerkannt wird. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der neue Name nicht nur pro forma geändert wurde, sondern tatsächlich im Alltag verwendet wird. Die Details können jedoch variieren:
Echtheit der Namensänderung prüfen
Es soll sichergestellt werden, dass die Namensänderung ernsthaft und dauerhaft beabsichtigt ist und nicht nur kurzfristig oder aus einer Laune heraus vorgenommen wurde.
Integration des Namens in den Alltag
Der Nachweis der Nutzung zeigt, dass der Name in sozialen, beruflichen und rechtlichen Zusammenhängen verwendet wird (z. B. in Verträgen, Rechnungen, Ausweisen anderer Länder).
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